Dienstag, 9. märz 2010
2
09
/03
/2010
00:30
Kommentar: Wenn Raubkopierer gefeiert werden ...
Am 18. März beginnt die zweitgrößte Buchmesse Deutschlands in Leipzig. Alljährlich wird dort der "Preis der Leipziger Buchmesse" verliehen. Eine der Nominierten ist Helene Hegemann
mit dem Werk Axolotl Roadkill.
Dieses Werk ging in den vergangenen Wochen durch aller Munde. Fast über Nacht wurde ein 17 Jahre altes Mädchen zum Star der Literaturszene gekürt. Bereits im Januar tagte die Jury. Zu einem
Zeitpunkt, an dem noch nicht klar war, dass einige Passagen des Buchs kopiert waren, und zwar aus einem anderen Buch mit dem Titel "Strobo". Verfasst hat dieses ein Blogger mit dem
Nickname Airen. Gekennzeichnete Zitate? Fehlanzeige. Nennung des eigentlichen Urhebers? Zumindest in der ersten Auflage von Axolotl Roadkill: Fehlanzeige.
Am Ende von Hegemanns Werk findet sich ein Brief. Gerichtet ist dieser an die Protagonistin des Buchs. Von Literaturkritikern wurde er oft in Auszügen zitiert und hochgelobt. Einzig: Aus
Hegemanns Feder scheint er nicht zu stammen. Wie der Blogger Deef Pirmasens Anfang
Februar - neben den Kopien aus Strobo - aufdeckt, wurde auch hier kopiert. Der Brief liest sich wie der übersetzte Songtext des Tracks "Fuck You". Die Band "Archive" hält
die Rechte daran. Wie Pirmasens erklärt, seien bestenfalls ein oder zwei Wörter ausgetauscht worden.
Doch damit nicht genug. Es dauert nur wenige Tage, da meldet sich auch ein junger Filmemacher zu Wort. Benjamin Teske heißt er
und ist 26 Jahre alt. Er wirft Hegemann vor, sie habe aus seinem Kurzfilm "Try a little tenderness" einige Passagen abgeschrieben. In einer Kurzgeschichte von Hegemann namens "Die
Spiegelung meines Gesichts in der Erschaffung der Welt" finden sich erdrückende Ähnlichkeiten.
Hinzukommt, dass Teskes Film auf der Kurzgeschichte "Un peu de tendresse" basiert. Verfasst vom französischen Autor Martin Page. Teske leistete Page die Zusage, dass der Film nicht mit
kommerzieller Absicht erstellt werde. Nur deshalb erhielt er die Erlaubnis, die Kurzgeschichte zu visualisieren.
An die Wand gespielt ...
Das Einzige, was ausbleibt, ist die wirklich große Kritik. Man fragt sich, wo die Vertreter der Literaturindustrie abgeblieben sind. Hegemann entschuldigt sich 48 Stunden, nachdem Pirmasens
seinen Blogeintrag veröffentlicht hat. Sie sei "total gedanklos und egoistisch gewesen" erklärt sie. Es gibt zwei Statements. Von ihr und dem Ullstein-Verlag. Der Ullstein-Verlag verhält
sich diplomatisch, symbolisiert Kooperationsbereitschaft. Man weiß, was passieren könnte, würde Airen oder sein Verlag Sturm laufen.
Hegemann selbst ist weniger zurückhaltend. Das wirklich erschütternde sind jedoch die Journalisten. Sie wird mit Fragen zu ihrer Plagiatisierung bombardiert. Doch keine davon ist offen und
kritisch genug, um Hegemann in eine Ecke zu drängen. Keine Angst, das muss auch gar nicht so sein. Der Erfolg sei Helene Hegemann in seiner vollen Breite gegönnt. Aber wie sie die 4. Macht im
Staat vorführt, ist geradezu grotesk.
Da heißt es in ihrer Stellungnahme: "Das sind diese Plagiatsvorwürfe - also wie das juristisch ist, weiß ich leider nicht so genau. [...]." Das Bittere: Die Journalisten
wissen es scheinbar auch nur oberflächlich. Hegemann spielt einen nach dem anderen an die Wand. Keiner wagt es, in einer Frage das Wort "Raubkopierer" unterzubringen. Niemand erklärt
ihr, wie viele Existenzen wegen einer lächerlichen MP3 aus einer Tauschbörse heutzutage auf dem Spiel stehen.
Überhaupt riskiert keiner einen Vergleich zwischen Hegemanns Handlungen und denen zahlreicher Bürger, die Filesharing betreiben. Weil Vergleiche grundsätzlich hinken? Weil es so absurd ist?
Ein Tauschbörsennutzer lädt urheberrechtlich geschützte Werke für sich privat, ohne Gewinnerzielungsabsicht. Bereits bei einer MP3 kann es vorkommen, dass eine Hausdurchsuchung stattfindet. Gott
sei Dank ist dies sehr selten - aber dennoch real. Bei größeren Verstößen folgt ein Strafverfahren. Wenn es nicht vorher eingestellt wird, folgt zumeist eine Geldstrafe. Was daraufhin folgt, ist
der zivilrechtliche Teil. Abmahngebühren im oberen drei-, manchmal sogar im unteren vierstelligen Bereich. Eine strafbewehrte Unterlassungserklärung mit horrenden Vertragsstrafen folgt.
Kurzum: Wer zahlreiche MP3s oder einen urheberrechtlich geschützten Pornofilm via P2P bezieht und verbreitet, wird wie ein Schwerkrimineller behandelt.
Helene Hegemann hat einige Passagen ihres Buches mehr oder minder direkt aus dem Buch "Strobo" übernommen. Sie hat das Buch nicht für sich privat verfasst. Es ging in den Druck, wurde verkauft.
Eine gewerbliche Absicht war dem Ganzen entwachsen. Die Folgen für 17 Jahre alte Mädchen - die in anderer Konstellation eine 17 Jahre alte Filesharerin sein könnte: Nichts.
Der Ullstein-Verlag reagierte schnell. Man verhandelte und erwarb nachträglich die notwendigen Rechte. In der zweiten Auflage des Buches wird Airen erwähnt. Ob Hegemann versteht, was sie
eigentlich getan hat? Liest man ihre Stellungnahme von damals, glaubt man es nicht.
"Inhaltlich finde ich mein Verhalten und meine Arbeitsweise aber total legitim und mache mir keinen Vorwurf, was vielleicht daran liegt, dass [...][man] sich [...] überall bedient, wo man
Inspiration findet. [...]." Auch so wirkt ihre Feststellung nachträglich mehr als absurd. Sie spricht von einer "Ablösung von diesem ganzen Urheberrechtsexzess durch das Recht zum
Kopieren und zur Transformation." Kopieren und Verändern. "Airen, [...] ist ein großartiger Schriftsteller, dessen Blog im Internet einen Teil der alternativen Lebensweise, über
die ich berichten wollte, auf den Punkt gebracht hat, und mit dem ich über das Buch auch ein Stück weit versuche, in Kommunikation zu treten."
In Kommunikation treten die meisten Blogger durch sogenanntes Verlinken. Sie nennen ihre Quellen und gehen fair mit diesen um. Dazu bedarf es keiner besonderen Anstrengung. Nur etwas Mut.
Hegemann kennt ihre Generation und deren Umgang mit dem Urheberrecht. Ob sie das Blog von Airen kennt und über die Prinzipien der Blogosphäre Bescheid weiß? Niemand außer ihr selbst kann dies mit
Sicherheit beantworten. Man weiß nur, dass sie das Buch "Strobos" kennt.
Ihr letzten Endes vorzuwerfen, sie habe nur geklaut, ist deshalb unfair. Sie hat etwas getan, was ihre Generation als "normal" betrachtet. Zumindest bis zu einem gewissen Punkt. Ein
fremdes Werk beziehen, sich inspirieren lassen, überarbeiten, remixen. Bloß mit gewerblicher Absicht veröffentlichen - das wagen nur die Wenigsten.
Frechheit siegt ...
Das irritierendste und verstörendste ist jedoch das Ergebnis dieser mühseligen Debatten. Hegemann selbst erklärte, dass sie durch die "Presse-Exzesse" den "Glauben an die
Kommunikation zwischen den Menschen verloren" habe. Sie sei "völlig fertig". Natürlich haben sie die größeren Medien in den Fokus gerückt. Spöttisch über das "Wunderkind"
fabuliert, das kopiert. Wirklich zerrissen wurde sie jedoch nicht. Man fragt sich also, wieso sie sich so fühlt.
Vielleicht sollte sie einmal bei einer abgemahnten Familie vorbeischauen. Diese fühlt sich vermutlich genauso. Aber nicht wegen des Medienrummels, sondern wegen der Kostennoten einer Abmahnung.
Der Ullstein-Verlag hat dieses Problem ja für Hegemann aus dem Weg geräumt. Auch sonstige juristische Konsequenzen ihrer Handlung blieben völlig aus. Der Ullstein-Verlag hat sich um alles
gekümmert. Zumindest hat man das der Jury der Leipziger Buchmesse gesagt.
Diese hat Helene Hegemann für den Preis der Leipziger Buchmesse nominiert und wird dies auch nicht mehr ändern. Schließlich hat der Ullstein-Verlag versichert, dass bei dieser
Urheberrechtsstreitigkeit "alles einen
ordentlichen Weg geht". Was man daraus lernen sollte? Man muss nur frech und bekannt genug sein. Dann kann man scheinbar dreist Plagiatisieren, braucht keine Quellen zu nennen und keine
Zitate zu kennzeichnen - und mit etwas Glück gibt es sogar noch einen Literaturpreis. Wohl bekomms.
via: gulli.com