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Das Anti-Counterfeiting Trade Agreement, kurz ACTA, ist ein multilaterales Handelsabkommen auf völkerrechtlicher Ebene. Die teilnehmenden Nationen bzw. Staatenbünde wollen mit ACTA internationale Standards im Kampf gegen Produktpiraterie und Urheberrechtsverletzungen etablieren; in Deutschland wird es deshalb auch häufig als Anti-Piraterie-Abkommen bezeichnet…
…Zur Durchsetzung von Urheberrechtsansprüchen im Internet auf internationaler Ebene wurde unter anderem angedacht, dass auch die Internetdienstanbieter für von ihren Kunden begangene Urheberrechtsverletzungen als Störer haftbar gemacht werden können. Dieser Verantwortung hätten sie sich nur entziehen können, wenn sie sich verpflichtet hätten, den Datenverkehr ihrer Kunden zu überwachen und ihnen gemäß dem umstrittenen Three-Strikes-Prinzip den Internetzugang nach drei Verstößen gegen das Urheberrecht zu sperren.
Es wurde auch angedacht, Anstiftung und Beihilfe zu Urheberrechtsverletzungen strafbar zu machen. Neue Strafrechtsnormen, wie die aus Artikel 2.14 („Kriminelle Vergehen“) des ACTA-Entwurfs, hätten eine Umschreibung des Unionsrechts durch den Vertrag zur Folge.
Die Unterstützer des Abkommens, vor allem die Verwertungsindustrie wie zum Beispiel Plattenfirmen oder Filmstudios erhoffen sich durch die Einleitung des Gesetzes eine Abschreckung vor dem Verbreiten, Weitergeben und illegalen Verkauf von geschützten Material und Mehreinnahmen. Die Einnahmen durch Massenmedien wie das Internet sind bei diesen Unternehmen rückläufig gewesen in den letzten Jahren. Strafgelder sollen demnach nicht an die Urheber wie Interpreten oder Songwriter gehen, sondern pauschal an deren Vertreter und Vertreiber gehen…
via: Wikipedia.org
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