Digitale Welt........

Dienstag, 17. juni 2008 2 17 /06 /2008 11:21
Der Datenverkehr im Internet wird einer Studie zufolge durch die wachsende Popularität von Online-Videos und Sozialer Netzwerke schon bald auf das Sechsfache anwachsen. Im Jahr 2012 werde voraussichtlich ein Datenvolumen von monatlich 44 Exabyte durchs Netz geschickt werden, prognostiziert der amerikanische Netzwerkausrüster Cisco Systems. Ein Exabyte ist eine Milliarde Gigabyte. Im Jahr 2007 wurden dagegen noch sieben Exabyte monatlich an Daten verschickt. Um ein solches Volumen zu speichern, benötigt man bereits rund zwei Milliarden DVDs.
 
Online-Videos werden den Schätzungen von Cisco zufolge bis Ende des laufenden Jahres 30 Prozent des Datenverkehrs im Internet ausmachen, bis 2012 sollen es 50 Prozent sein. Insgesamt würden Angebote wie Video-on-Demand und Internet-Fernsehen knapp 90 Prozent des privaten Datenverkehrs der Verbraucher ausmachen. Für den mobilen Datenverkehr rechnet Cisco mit einer Verdoppelung. Das größte Wachstum hat das Unternehmen nach Südamerika in Westeuropa und Asien ausgemacht. Der Netzwerkausrüster will nach eigenen Angaben mit der Studie eine realistische Basis für nötige Ausbaupläne liefern, die auch für die Industrie und die Internet-Provider hilfreich sein sollen.


Quelle: N-TV

von Parkgott - veröffentlicht in: Digitale Welt........
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Sonntag, 15. juni 2008 7 15 /06 /2008 16:28
31. Mai 2008, Rüsselsheim (Frankfurt am Main)

Der Verein "
Verein zur Hilfe und Unterstützung gegen den Abmahnwahn e.V." hat am 31.Mai zu einen Gespräch am runden Tisch gebeten. Die Diskussionsrunde bestand aus 4 Personen.






















Fred-Olaf Neiße – stellv. Vorsitzende Verein zur Hilfe und Unterstützung gegen den Abmahnwahn e.V.






















Frank Lüngen - Ermittlungsleiter Online Piraterie



Steffen Heintsch - Betreiber www.Abmahnwahn-Dreipage.de


























Stefan Herwig - Geschäftsführer Dependent Records































hier könnt Ihr euch die beiden ersten Teile des Gesprächs runterladen...

Teil 1
Teil 2
Teil 3 noch nicht online
Teil 4 noch nicht online
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Freitag, 13. juni 2008 5 13 /06 /2008 15:57
Das Landgericht Frankenthal hat den Auskunftswünschen der Medienindustrie eine Absage erteilt. Unter Verweis auf die Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts verbot das Gericht in Zivilprozessen wegen Filesharing die Herausgabe von Auskünften zu IP-Adressen. Sollte diese Entscheidung Bestand haben, so Golem.de, wäre das ein herber Rückschlag für die Musikindustrie. Bisher konnten Rechteverwerter über einen Umweg an die Adressen hinter IP-Adressen gelangen, um dann mit Abmahnungen zum Beispiel gegen angebliche Filesharer vorzugehen.

Doch genau diese Herausgabe durch die Deutsche Telekom stelle eine Grundrechtsverletzung dar. Das Gericht verweist auf die jüngste Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 11. März 2008, wonach "eine Übermittlung von erhobenen Telekommunikationsdaten vom Anbieter der Telekommunikationsdienstleistung an staatliche Behörden unter anderem nur dann in Betracht [kommt], wenn Gegenstand des Ermittlungsverfahrens eine schwere Straftat i. S. d. § 100 a Abs. 2 StPO ist (MMR 2008, 303, 305)". Das treffe nicht auf Urheberrechtsverletzungen zu.

Doch nicht alle Rechtsexperten schließen sich der Argumentation des LG Frankenthal an. Rechtsexperte Jan Spoerle vom Jurablog des Verlags C.H. Beck geht davon aus, dass "der vermeintliche 'Etappensieg' für zivilrechtlich verfolgte Tauschbörsennutzer schnell wieder vom Tisch sein" wird. Die "erstaunliche Entscheidung" gehe auf zwei Denkfehler zurück.


 


Quelle www.Spiegel.de


Hier der Originalartikel von Golem.de


 

P2P: Verwertungsverbot für Auskünfte zu IP-Adressen


LG Frankenthal hält dynamische IP-Adressen für personenbezogene Verkehrsdaten

Auskünfte zur IP-Adresse dürfen in Zivilprozessen wegen Filesharing nicht herausgegeben werden. Das entschied das Landgericht Frankenthal unter Verweis auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Sollte die Entscheidung Bestand haben, ist sie ein herber Rückschlag für die Musikindustrie.

Das von Rechtsanwalt Siegfried Exner veröffentlichte Urteil (AZ 6 O 156/08, vom 21. Mai 2008) sieht in der Herausgabe der Daten zu einer IP-Adresse durch die Deutsche Telekom eine Grundrechtsverletzung. Dabei verweist das Gericht auf die jüngsten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 11. März 2008, wonach "eine Übermittlung von erhobenen Telekommunikationsdaten vom Anbieter der Telekommunikationsdienstleistung an staatliche Behörden unter anderem nur dann in Betracht [kommt], wenn Gegenstand des Ermittlungsverfahrens eine schwere Straftat i. S. d. § 100 a Abs. 2 StPO ist (MMR 2008, 303, 305)". Dies sei in dem vorliegenden Verfahren, in dem es um eine Urheberrechtsverletzung ging, nicht der Fall.

Das Landgericht Frankenthal wertet dabei die übermittelten dynamischen IP-Adressen nebst zugehörigen Kundendaten als Verkehrsdaten und stellt zudem fest, dass es sich bei dynamischen IP-Adressen um personenbezogen Daten handelt.

Die Auslegung des LG Frankenthal stößt bei Experten auf Verwunderung. Jan Spoerle geht im beck-blog davon aus, dass "der vermeintliche 'Etappensieg' für zivilrechtlich verfolgte Tauschbörsennutzer schnell wieder vom Tisch sein" wird. (ji)


Quelle:   Golem.de

 

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Donnerstag, 12. juni 2008 4 12 /06 /2008 15:50

Noch im Oktober 2007 wurde Neil Stanley Higgs aka Mr Modchips von einem UK-Gericht für schuldig befunden, weil er mit seinem gleichnamigen Shop Modchips in Masse beworben, verkauft und verbaut hatte. Die sogenannten Modchips ermöglichen das Spielen kopierter Games in original Konsolen. Seinen Verdienst schätzte man schon damals auf rund eine Million Britische Pfund. Gestern lief die Revision vor Gericht, Neil Stanley wurde zur Überraschung vieler Beobachter freigesprochen.

Zumindest in Großbritannien dürfte diese Gerichtsentscheidung von gestern richtungsweisend sein, denn der Richter kam in seinem Urteil zu der Ansicht, dass die Modchips an sich nicht gegen das Copyright in UK verstoßen.

Im vorherigen Urteil war eine Urheberrechtsletzung in zahlreichen Punkten angenommen worden, bevor die Chips eingebaut waren. Demnach dürfte also der Verkauf der zusätzlichen Hardware erlaubt sein, nicht aber der Umbau der Konsolen an sich.

Dem Angeklagten wurden sämtliche Kosten des Verfahrens erstattet. Den zahlreichen Besuchern im Gerichtssaal und allen Helfern in dieser Angelegenheit sprach Stanley Higgs seinen aufrichtigen Dank aus.

Noch ist der Shop, der mit einem weltweiten Versand der Hardware wirbt, geschlossen. Dies dürfte sich in den nächsten Tagen aber grundlegend ändern. Das Urteil von letztem Jahr wurde von der Organisation Entertainment and Leisure Software Publishers Association (ELSPA) damals noch als Meilenstein im Kampf gegen die Softwarepiraterie bezeichnet. Zum neuen Urteil wurde von den Vertretern der Industrie kein Kommentar abgegeben. Bislang schweigt auch die Website der britischen Organisation zu den aktuellen Geschehnissen.


(via modcontrol.com & team-xecuter.com, thx!)

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Sonntag, 8. juni 2008 7 08 /06 /2008 16:00
Auch wenn der Trailer schon ein paar Tage alt ist, möchte ich ihn Euch nicht vorenthalten.
Das Spiel soll im Oktober 2008 für PC, XBox360 und PS3 (?) erscheinen.


Entwicklung für die PS3 wurde gestoppt!!!!

Jetzt ist es öffentlich, die Entwicklung von dem Spiel Command & Conquer Red Alert 3 wurde gestoppt. Strategyinformer hat heute von EA die offizielle Bestätigung erhalten, dass die Entwicklung für die PS3 gestoppt wurde. Doch die Besitzer einer Xbox 360 oder eines PC’s können sich glücklichschätzen.

Hier ist das Zitat von Jonathan Goddard, PR Manager von EA:

We can confirm that the development of Red Alert 3 for PS3 has been put on hold. EALA is focusing resources on development for PC and Xbox 360 which will ship simultaneously this autumn.



Quelle: http://ps3.pspfreak.de


Hier noch 2 weitere ausführliche Videos. mit sehr geilen Einblicken ins Spiel....





 



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Samstag, 7. juni 2008 6 07 /06 /2008 13:18

Virtueller Friedhof für gelöschte YouTube-Videos

Was passiert eigentlich mit all den Videos, die bei YouTube wegen Urheberrechtsverletzungen gesperrt werden. Die sterblichen Überreste landen auf einem virtuellen Friedhof des Massachusetts Institute of Technology. Zu Forschungszwecken.

http://youtomb.mit.edu/

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Donnerstag, 5. juni 2008 4 05 /06 /2008 09:59

Hersteller hoffen auf Mrd.-Markt


Die Werbewirtschaft kann künftig in Spielen für die PlayStation 3 aktuelle Anzeigen schalten: Hersteller Sony öffnet seine Konsole für das sogenannte In-Game-Advertising. Werbung für reale Produkte kann per Internet in Echtzeit geladen und in den Spielverlauf eingebunden werden. Die New Yorker Firma IGA Worldwide übernehme die Vermarktung, teilte Sony Computer Entertainment in London mit.
 
Als erster Spielehersteller kündigte Electronic Arts (EA) an, Werbung in seinen Titeln für die PlayStation 3 über IGA Worldwide abwickeln zu lassen. EA ist mit etlichen populären Spielen wie "FIFA 2008" oder "Need for Speed" am Markt. Erste Unternehmen haben bereits angekündigt, die PlayStation 3 bei ihren Kampagnen einzubeziehen - laut einen IGA-Worldwide-Sprecher etwa der Konsumgüterhersteller Procter & Gamble sowie das Modelabel Diesel.
 
Zahlreiche Integrationsmöglichkeiten
 
Beim In-Game-Advertising wird Reklame in den Kontext des Spiels integriert - mögliche Flächen reichen von Wasserflaschen, aus denen Spielfiguren trinken, bis hin zu Werbebanden im Sportstadion. Die Branche sieht darin die Möglichkeit, zusätzliche Einnahmequellen zu erschließen und damit die hohen Entwicklungskosten einzuspielen. Die typischen Spieler - junge Männer - gelten als attraktive Zielgruppe.
 
Sonys Wettbewerber Microsoft lässt auf seiner Xbox 360 bereits In- Game-Advertising zu. Bislang ist der Markt mit einem Umsatz von knapp 78 Millionen Dollar im Jahr 2006 aber relativ klein. Die Marktforscher der amerikanischen Yankee-Group erwarten jedoch, dass die Erlöse bis 2011 auf knapp eine Milliarde Dollar wachsen könnten.

    So oder so ähnlich könnte das dann aussehen


Quelle: N-TV
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Samstag, 31. mai 2008 6 31 /05 /2008 18:43

Animationsfilm "Big Buck Bunny" zum freien Download 

Keine zwei Wochen nach der Veröffentlichung auf DVD steht der Animationsfilm "Big Buck Bunny" zum freien Download im Netz bereit – in vier Videoformaten und jeweils drei Auflösungen; auf Mirror-Servern in Italien, Deutschland und den USA. Alternativ gibt es noch gestreamte Fassungen bei YouTube und Vimeo. Demnächst sollen auch DVD-ISO-Images erhältlich sein.

Der Film entstand mit der freien 3D-Rendering-Software Blender. "Big Buck Bunny" ist nach "Elephant's Dream" bereits der zweite "Open Movie", den die Blender Foundation initiiert hat – erklärtes Ziel des Projekts war, der Entwicklung des Open-Source-Renderers neue Impulse zu geben. So bringt dessen aktuelle Version 2.46 ein neues Partikelsystem mit, das sich speziell für die Darstellung von Gras und Fell eignet. Für die haarigen Protagonisten des Films war dies eine zwingende technische Voraussetzung.

Trotz des kostenlosen Downloads gibt es weiterhin eine DVD-Version zu kaufen. Wer die erwirbt, so heißt es auf der Webseite zum Film, helfe mit, das nächste Open-Movie-Projekt zu finanzieren. (pek/c't)

Quelle:
http://www.heise.de/



hier könnt Ihr euch den Film herunterladen. Es gibt sogar eine FullHD Version.


Downloadseite

Viel Spaß wünscht www.parkgott.de.vu
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Samstag, 31. mai 2008 6 31 /05 /2008 11:28


So kanns gehen....
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Donnerstag, 29. mai 2008 4 29 /05 /2008 16:16
".....Man sieht allerdings erneut, auf welch dünnem Eis sich die Betreiber von Foren in Deutschland bewegen. Sie sollen nicht nur für ihre eigene Meinungsäußerung sondern auch für die aller Teilnehmer des Forums haftbar gemacht werden......."

und

"......Ist es wirklich wünschenswert, dass sich in unserem Land das Thema Meinungsfreiheit tatsächlich in dieser Form darstellt?"



Der Fall call-in-tv.de


Das Forum Call-in-tv.de beschäftigt sich mit allen möglichen Call-In-Sendungen im Fernsehen, über die bestimmt jeder Zuschauer schon mal beim Zappen gestolpert ist. Egal ob 9LIVE, SAT.1, Pro7, Kabel.1, DSF, VIVA etc. - es gibt kaum noch einen privaten Sender, der auf dieses einträgliche Geschäft freiwillig verzichten möchte. Den schnellen Euro bei all diesen Quizshows machen aber zumeist nicht die Zuschauer sondern die Veranstalter der Sendung. Eigentlich wollte der Berliner Marc Doehler mit seinem Forum auf die Fakten und Machenschaften solcher Formate hinweisen. Dann fing der juristische Blätterwald gewaltig an zu rauschen, jetzt ist der Betreiber des Forums nicht mal mehr Herr seiner eigenen Domain.

Aber der Reihe nach: In seinem Forum und in Radiointerviews gab Herr Doehler an, dass es bei einem Sender seiner Meinung nach nicht mit rechten Dingen zuginge. Er gewann den Eindruck, dass mit den zur Sendung durchgestellten Anrufen etwas nicht stimmen würde. Seine Aussage stützte sich auf die Erfahrungswerte zahlreicher Forumsteilnehmer, einen Beweis für diese Aussage hat er leider nicht. Kurz darauf erhielt Herr Doehler von den Anwälten der Firma Callactive GmbH aus dem Haus Endemol eine Unterlassungsver- pflichtungserklärung, in der er sich verpflichten sollte, nicht länger in Bezug auf die von der Callactive GmbH produzierten Call-In-Sendungen auf den Fernsehkanälen "Nick", "Viva" und "Comedy Central" die Behauptung aufzustellen, dass dort sogenannte "Scheinanrufer" platziert werden. Eine leicht modifizierte Unterlassungserklärung unterzeichnete er dann am 12. Februar 2007 und nahm auch die entsprechende Passage aus dem online zur Verfügung gestellten Radiointerview. Zudem verschob er die angemahnten Threads in einen privaten Bereich und sicherte dem Unternehmen per email zu, dass er in Zukunft auf unkontrollierte Aussagen bezüglich der Firma achten werde.

Doch es kehrte keine Ruhe ein - am 01. März 2007 kam es innerhalb des Forums durch den Beitrag eines Users dazu, dass sich die Firma Callactive GmbH veranlasst sah, eine Vertragsstrafe in Höhe von 100,- Euro gegen Herrn Doehler auszusprechen. Im Laufe des Frühjahrs kam es zu zahlreichen weiteren Abmahnungen und Vertragsstrafenanforderungen, die sich jeweils in ihrer Höhe steigerten. Ende April verlangte die Firma die Abgabe einer erneuten Unterlassungserklärung, die Doehler aber nicht abgab. Daraufhin erwirkte das klagende Unternehmen beim Landgericht München eine Einstweilige Verfügung gegen Herrn Doehler. Mehr und mehr Briefe trudelten beim Berliner Forumsbetreiber ein, die jeweiligen Beiträge löschte er sofort. Teilweise waren diese von ganz neuen Teilnehmern erstellt worden und waren nur für wenige Minuten einsehbar, bis auch sie gelöscht waren. Insgesamt summierte sich der Streitwert der Klage, die am 18. Mai beim Landgericht Berlin eingereicht wurde, zu der stolzen Summe von 20.693,70 Euro. Doch damit nicht genug. Auf Anfrage der Gulli Redaktion antwortete uns Herr Doehler:

 

"Ich erhielt im April eine Pfändungsandrohung auf meine Domain "call-in-tv.de" von der Fa. Callactive GmbH, da diese aus diversen. Rechtsstreitigkeiten gegen das Forum (bzw. mich) noch diverse Forderungen offen hatte, insgesamt ca. 7.000,- Euro. Diese Pfändungsaufforderung belief sich auf eine Forderung im Wert von 3.600,- Euro. Diese Forderung habe ich beglichen, indem ich mir ein privates Darlehen besorgte und damit umgehend diese Forderung beglich. Gleichzeitig lies ich die Domain auf eine dritte Person umschreiben.

Da also weitere Forderungen geltend gemacht werden konnten, versuchte es die Callactive GmbH erneut mit einer Pfändung der Domain. Sie ließ dazu den Wert der Domain vom Amtsgericht Berlin Schöneberg auf 2.000,- Euro schätzen und pfändete also erneut. Zu diesem Zeitpunkt gehörte mir die Domain jedoch gar nicht mehr.

Also versuchte man es am 24.05.2008 nun über die dritte Person, an diese Domain zu gelangen, indem man Ihr eine Klage zukommen ließ, die auf den ersten Blick so aussah, als ob man die restlichen Forderungen, die man gegen mich hatte, nun vom neuen Domaininhaber fordern würde oder dieser aber ersatzweise die Domain rausrücken solle. Dies teilte mir der neue Domainbesitzer am 24.05.2008 gegen 10:30 Uhr via email mit, woraufhin ich umgehend telefonischen Kontakt mit diesem aufnahm. Ich bat ihn, zunächst in der Sache nichts zu unternehmen, bis sich mein Anwalt die Sache angesehen hätte. Ich telefonierte mit meinem Anwalt, der sah sich die Sache an und war der Meinung, dass es schlimmer aussehen würde, als der Fall ist.

Ich bat also Mister X nichts Überstürztes in der Sache zu unternehmen. Es sei Wochenende und in der Zeit könne man erst mal eh nichts weiter machen. Wir aber könnten uns Gedanken machen, wie wir da jetzt weiter verfahren. Hinzukommt, dass Mister X beim SWR beschäftigt ist und nun befürchtete, das dieser in diese Geschichte nun involviert wird, was ein Disaster wäre und was ihn enorm unter Druck setzte. Ich bat ihn, auf einen Rückruf meines Anwalts zu warten und vorher bitte auf keinen Fall etwas zu unternehmen.

Leider hatte mein Anwalt erst gegen ca. 20:30 Uhr die Zeit, sich bei Mister X zu melden, aber da war es bereits passiert. Mister X brach unter dem Druck zusammen und händigte die Domain an Callactive aus, da diese ihm wohl ein Angebot machten, die Klage gegen ihn umgehend zurückzuziehen, wenn dieser umgehend die Domain "call-in-tv.de" an Sie aushändigen würde.

Nun ist die Domain also im Besitz von Herr Stephan Mayerbacher, die Forderungen gegen mich bestehen jedoch weiter. Aber das ist nicht das Schlimmste. Wie sich am Samstag, den 25.05.2008 rausgestellt hat, hat Herr Mayerbacher bereits am 19.02.2008 beim Deutschen Marken- und Patentamt eine Wort-/Bildmarke auf "CALL-IN-TV" beantragt, der am 09.04.2008 entsprochen und die am 09.05.2008 veröffentlicht wurde!"

Darüber hinaus steht zu befürchten, dass das Unternehmen versuchen könnte die neue Domain des Forums ebenfalls zu übernehmen. "Da ich jedoch noch im Besitze der Domain "call-in-tv.net" bin, läuft das Forum nun über diese URL. Es sieht jedoch alles danach aus, als ob Herr Mayerbacher demnächst versuchen wird, sich auch diese zu besorgen oder mir die Verwendung des Begriffs "CALL-IN-TV", der von mir im Februar 2006 so erschaffen wurde und unter dem das Forum bis heute lief, zu untersagen! Im Moment zwar Spekulation, aber angesichts der Vorfälle der letzten Tage durchaus denkbar. Ich werde jedoch Widerruf beim Patent- und Markenamt gegen die Wort/Bildmarke einlegen."

Der Ausgang des Widerrufs beim Patentamt und der Klage bleibt vorerst abzuwarten, für Herrn Doehler könnte die Angelegenheit ein kostenspieliges wie böses Ende nehmen. Noch ist sein Forum unter call-in-tv.net erreichbar. Man sieht allerdings erneut, auf welch dünnem Eis sich die Betreiber von Foren in Deutschland bewegen. Sie sollen nicht nur für ihre eigene Meinungsäußerung sondern auch für die aller Teilnehmer des Forums haftbar gemacht werden. Verliert der Berliner den Prozess, dürfte dies ohne Zweifel seinen finanziellen Ruin darstellen.

Ist es wirklich wünschenswert, dass sich in unserem Land das Thema Meinungsfreiheit tatsächlich in dieser Form darstellt? Wir werden über den Fall weiterhin ausführlich berichten.


Quelle: http://www.gulli.com/news/der-fall-call-in-tv-de-domains-2008-05-29/
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