Montag, 23. november 2009
"Polizei und Geheimdienste arbeiten an neuen optionalen Datenfeldern in den Überwachungsstandart ein"
In Deutschland wurde am 09.11.2007 die sogenannte,
Gesetzentwurf der Bundesregierung über den Entwurf eines Gesetzes zur
Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer
verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie
2006/24/EG; Drs. 16/5846 und 16/6979
(der link zeigt auf eine PDF Datei Adresse www.bundestag.de
Dateiname: 20071109_teleueberwach.pdf ....was für ein Dateiname!!!)
abgestimmt. Auch Vorratsdatenspeicherung genannt!
Über den strittigen Gesetzesentwurf wurde im Rahmen einer zuvor beantragten namentlichen Abstimmung entschieden.
Welcher Abgeordnete wie abgestimmt hat, lässt sich aus dem detaillierten Protokoll des Abstimmungsverhaltens
CDU / CSU-Gesamtfraktion haben sich folgende Abgeordnete gegen das Gesetz ausgesprochen:
Dr. Hans Georg Faust (Wahlkreis Goslar, Northeim, Osterode),
Dr. Peter Gauweiler (Wahlkreis München-Süd),
Dr. Rolf Koschorrek (Wahlkreis Steinburg, Dithmarschen-Süd)
Katharina Landgraf (Wahlkreis Leipziger Land, Muldentalkreis).
Bei der SPD-Fraktion votierten folgende Abgeordnete gegen den umstrittenen Gesetzentwurf:
Wolfgang Gunkel (Landesliste / Wahlkreis Löbau-Zittau, Görlitz, Niesky),
Petra Heß (Wahlkreis Gotha, Ilm-Kreis),
Eike Hovermann (Landesliste / Wahlkreis Soest),
Ulrich Kelber (Wahlkreis Bonn),
Sönke Rix (Landesliste / Wahlkreis Rendsburg, Eckernförde),
Frank Schwabe (Wahlkreis Recklinghausen) und
Jörn Thießen (Landesliste / Wahlkreis Steinburg, Dithmarschen-Süd).
Bei den Oppositionsparteien FDP, DIE LINKE und Bündnis 90 / DIE GRÜNEN stimmten alle anwesenden Abgeordneten dagegen.
In Österreich sieht es dagegen noch ein wenig anders aus!
Zitat futurezone ORF:
Während in Österreich noch über den Gesetzestext zur Einführung der Vorratsdatenspeicherung diskutiert wird, arbeiten Polizei und Geheimdienste im
Telekom-Standardisierungsinstitut ETSI bereits eine neue Serie von "optionalen" Datenfeldern in den Überwachungsstandard ein: Einzelabrechnungen, Bankverbindung, Volumen von Up- und Downloads. Sie
wollen alle Details über die Bewegungen der Bürger in den Netzen erfassen.
23.11.2009 (!)
Geheimdienste wollen mehr
Angeschwollen 1.5.1
Man sei gerade dabei, die Version 1.5.1 auszuarbeiten, teilte Van der Arend den nach Arizona angereisten Mitgliedern der Arbeitsgruppe mit.
Schon die derzeit kursierende Version 1.3.1 vom September mit dem Titel "Gesetzmäßige Überwachung (LI), Umgang mit Vorratsdaten und Übergabe-Schnittstelle für Anforderung und Übergabe der Daten"
zeigte sich gegenüber den ersten Entwürfen stark angeschwollen. Die technische Spezifikation umfasst bereits 89 Seiten - und laufend kommen neue Datenfelder hinzu, die in der aktuell gültigen
EG-Richtlinie 2006/24/EG überhaupt nicht genannt werden.
Der PUK-Code
Alleine im Abschnitt B 2.2.4.1, den "Subscribed Telephony Services", kam ein Dutzend solcher "optionaler Parameter" dazu: Anbindung, Art und Zeitdauer des Kundenvertrags, geografischer Ort von
beim Kunden installierten Geräten, eine Liste der IMEI- und MAC-Adressen aller vom Provider gestellten Endgeräte. Und falls es sich denn um ein Service handelt, das mit einer SIM-Card betrieben
wird, hätten die Überwacher gerne auch die PUK-Codes des betreffenden Endgeräts dazu.
PUK ist der "Pin Unlock Key", der anders als der PIN-Code nicht vom Besitzer des Handys verändert werden kann. Über den PUK erlangt man volle Kontrolle über das betreffende Endgerät und kann es
nach Belieben manipulieren.
Bankverbindungen, P2P
Vom nächsten Abschnitt B 2.2.4.2, den "Abrechnungsdetails", dіe in der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung überhaupt nicht vorkommen, sind Datenfelder für Einzelabrechnungen des Providers
vorgesehen samt Einzahlungsort und Zeitpunkt, Währung und Zahlungsart des betreffenden Kunden.
Auf diese Weise kommt auch die Bankverbindung zum Datenkonvolut dazu.
Im Annex E 2.4 zum Thema "Netzzugang" - laut EU-Richtlinie müssen nur Ort und Zeit der Einwahl, benutzte IP-Adresse sowie Dauer der Verbindung gespeichert werden - wünscht man sich noch ein paar
weitere Informationen dazu. Zum Beispiel den Benutzernamen für das Log-in und den Umfang des dann abgewickelten Datenverkehrs, übersichtlich in Up- und Downloads gegliedert.
Geheimdienste schreiben die Standards
Dass ein technisches Regelwerk wie jenes zur Vorratsdatenspeicherung so weit über die Vorgaben der EU-Richtlinie hinausschießt, erklärt sich zum Teil aus der Genese dieser technischen
Spezifikationen.
Für sie zeichnet nämlich das National Technical Assistance Center (NTAC) verantwortlich, eine Schnittstelle im britischen Innenministerium zum Inlandsgeheimdienst MI5, aber auch zum militärischen
General Communication Headquarters (GCHQ).
Über das NTAC laufen auch sämtliche Polizei- und Gerichtsanfragen zur Entschlüsselung abgefangener oder beschlagnahmter Daten. Das dafür nötige Know-how aber ist ebenso wie die formale
Zuständigkeit in Cheltenham beim GCHQ angesiedelt.
Eskalierendes Muster
Und weil im Technischen Komitee TC-LI bzw. der Arbeitsgruppe SA3LI die Vorgaben vom niederländischen Gegenstück zum britischen NTAC namens PIDS (Platform Interceptie Decryptie en Signaalanalyse),
dem deutschen Bundesverfassungsschutz sowie Innenministeriumsbeamten aus Frankreich stammen, ist die Wunschliste insgesamt derart angeschwollen.
Sie spiegelt ziemlich genau wider, nach welchem Muster die Überwachung der Netzwerke im Wechselspiel zwischen Politik, Geheimdiensten und Polizei in den letzten zehn Jahren eskaliert.
Wenn es nach einigem Hin und Her wie im Fall der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung schließlich zu einer Einigung kommt, sind die radikalsten und überschießendsten Ansätze, die in der Regel
aus England und/oder Frankreich kommen, darin abgemildert, schaumgebremst oder gar nicht enthalten.
Optionale Revision der Politik
Sodann beginnt ein von den oben genannten Institutionen besetztes Subkomitee, die technischen Anforderungen der Überwacher auszuformulieren. Das geschieht vorerst einmal entlang dem Buchstaben
der Richtlinie, dann kommen die Sonderwünsche an die Reihe.
Nach und nach wird dann in ein- und denselben Überwachungsstandard, der sich auf eine EU-Richtlinie beruft, all das hineingeschrieben, was in den EU-Gremien nicht konsensfähig war.
Bis auf drei, die etwas mit Richtlinientext zu tun haben, werden denn auch sämtliche neuen Felder zur Vorratsdatenspeicherung in der Version ETSI TS 102 657 1.3.1 als "optional" eingestuft. Die
technische Voraussetzung ist damit gegeben, dass auf nationaler Ebene genau das umgesetzt werden kann, was in EU-Gremien keine Mehrheit fand.
Russische Verhältnisse
Am 1. Dezember trifft der harte Kern der LI-Überwacher auf Einladung der British Telecom im walisischen Cardiff zusammen, bereits am 9. Februar ist wieder ein reguläres Treffen angesagt, diesmal
in Rom.
Ein weiteres Anzeichen für die Globalisierung der Vorratsdatensammelwut ist das für 2010 geplante Treffen in St. Petersburg. Schließlich ist das einladende Russische Zentralintitut zur
Erforschung und Entwicklung der Kommunikation (ZNIIS) ein "Stakeholder" im "Lawful Interception"-Komplex des ETSI. Das ZNIIS kann seit Jahren im Technischen Komitee TC LI jederzeit
Abänderungsanträge für neue Überwachungsoptionen einbringen.
(futurezone/Erich Moechel)
Artikel erschienen bei futurezone.at am 23,11,2009
.... was die Österreicher uns vor Augen halten.....